Das Abwerben von Fach- und Führungskräften durch Personalberater ist grundsätzlich erlaubt, solange dem Abwerben kein unlauterer Zweck zugrunde liegt.
Das Abwerben von Fach- und Führungskräften durch Personalberater ist grundsätzlich erlaubt, solange dem Abwerben kein unlauterer Zweck zugrunde liegt.